Anmeldung zur Mittagsbetreuung

Die Anmeldungen zur Mittagsbetreuung für das Schuljahr 2024/2025 sind seit heute, den 18.03.2024 möglich.

Die Anmeldeunterlagen finden Sie hier auf der Homepage unter Aktuelles aus Kist.

Anmeldeschluss ist der 30.04.2024.

 

Steueridentifikationsnummer: Gemeinde Kist

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Steueridentifikationsnummer

Steueridentifikationsnummer (ID-Nr.)

Deutschland folgt dem Beispiel vieler Nachbarn in der Europäischen Union und modernisiert sein kompliziertes und teures Steuersystem.

Mit der Einführung der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) möchten das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesregierung das Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen.

Die IdNr. wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Diese bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat. Die IdNr. ist eine 11-stellige Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt.

Musteranschreiben - Zuteilung Steuer IdNr. (PDF-Datei)

Sie haben Ihre IdNr noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar?

In der Regel finden Sie Ihre IdNr auch

  • im Einkommensteuerbescheid,
  • auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder
  • im Informationsschreiben Ihres Finanzamtes.

Mit diesem Schreiben hat Sie Ihr Finanzamt im Oktober oder November 2011 über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert. Ihre Einkommensteuererklärung und Ihren Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (Ersatzbescheinigung) können Sie auch ohne IdNr bei Ihrem Finanzamt einreichen. Ihre IdNr ist Ihrem Finanzamt bekannt.

Sollten Sie Ihre IdNr in den genannten Unterlagen nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern erneut anzufordern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen die IdNr aus datenschutzrechtlichen Gründen nur per Brief mitgeteilt werden kann. Informationen zur Elektronischen Lohnsteuerkarte und zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM), auch mit Hinweisen für Arbeitnehmer ohne steuerliche Identifikationsnummer, erhalten Sie über das Elster-Internetportal.

Anforderung Steuer IdNr - wenn diese nicht mehr vorliegt. (Weiterleitung auf Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern)

Alternativ kann die SteuerID-Nr. auch beim Bürgerbüro erfragt werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt keine telefonische Mitteilung. Die Nummer kann nur persönlich oder per Brief mitgeteilt werden (Ansprechpartnerin: Frau Toschek, Zimmer 15, Tel.: 09306/9062-27, E-Mail: a.toschek(@)vgem-kist.bayern.de).