Das Standesamt in Kist ist für die Gemeinden Kist und Altertheim zuständig.
Kontaktdaten:
Standesamt Kist
Am Rathaus 1
97270 Kist
Standesbeamtin Frau Lösel
Tel.: 09306 9062-23
Fax: 09306 9062-49
E-Mail: d.loesel(@)vgem-kist.bayern.de
Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit vor Ihrer Vorsprache im Standesamt einen Termin um unnötige Wartezeiten zu vermeiden!
Bankverbindung:
Verwaltungsgemeinschaft Kist, Kontonr.: 30 101 281, BLZ: 790 500 00, Sparkasse Mainfranken
Das Standesamt ist unter anderem für folgende Personenstandsfälle bzw. Angelegenheiten zuständig:
Anforderung von Urkunden / Abschriften
Aus den Personenstandsbüchern (Eheschließungen, Geburten u. Sterbefälle) können Urkunden bzw. Abschriften ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Urkunde immer nur bei dem Standesamt angefordert werden kann, in dessen Zuständigkeitsbereich der Personenstandsfall eingetreten ist.
Ein Beispiel: Sie sind in Kist geboren (Hausgeburt) - dann können wir Ihnen eine Geburtsurkunde ausstellen. Sind Sie hingegen in Würzburg (in einer Klinik) zur Welt gekommen - so stellt Ihnen nur das Standesamt Würzburg eine Geburtsurkunde aus!
Personen die nicht mehr in Kist oder Altertheim wohnhaft sind können die Urkunden auch telefonisch, per E-Mail oder schriftlich anfordern. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen die Urkunden erst zustellen können, wenn die dafür anfallende Gebühr in Höhe von 10 € pro Urkunde auf das o. g. Konto der Verwaltungsgemeinschaft Kist eingezahlt wurde.
Standesamt / Ort | Zeitraum |
|---|---|
Altertheim | 01.05.1978-fortlaufend |
Eisingen | 01.05.1978-31.12.1979 |
Kist | 01.01.1876-fortlaufend |
Oberaltertheim | 01.01.1876-30.04.1978 |
Steinbach (Ldkrs. Würzburg) | 01.01.1876-30.04.1978 |
Unteraltertheim | 01.01.1876-30.04.1978 |
Waldbrunn (Ldkrs. Würzburg | 01.05.1978-31.12.1979 |
Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten den Wohnsitz hat (Nebenwohnsitz ist ausreichend). Die spätere Eheschließung kann dann auch in jedem Standesamt in Deutschland vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung zur Eheschließung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich (wenn beide Partner deutsche Staatsangehörige sind):
Wenn Sie oder Ihr Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, so sind weitere Unterlagen erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich deshalb bei uns, welche Unterlagen in diesen Fällen notwendig sind.
Im Rathaus Kist stehen für die Eheschließung zwei Räume zur Verfügung. Ein Trauzimmer im 1. Obergeschoß des Rathauses, das Platz für ca. 15 Personen (Sitzplätze) bietet. Weiterhin steht Ihnen der Sitzungssaal als Trausaal im Erdgeschoß für größere Hochzeitsgesellschaften (bis max. 35 Personen) zur Verfügung. Die Räume werden von uns wie unten abgebildet dekoriert - können aber von Ihnen gern auch individuell geschmückt werden. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit eines Sektempfangs, z.B. im Rathaushof oder direkt im Trausaal.
Standesamtsgebühren (Auszug) | |
|---|---|
Anmeldung Eheschließung (deutsches Recht) | 50,00 € |
Anmeldung Eheschließung (m. Ausländerbeteiligung) | 70,00 € bis 90,00 € |
Beglaubigte Abschrift auf dem als Heiratsbuch fortgeführten Familienbuch | 10,00 € |
Ehefähigkeitszeugnis (o. Ausländerbeteiligung) | 50,00 € |
Ehefähigkeitszeugnis (m. Ausländerbeteiligung) | 70,00 € bis 90,00 € |
Geburtsurkunde / Heiratsurkunde / Sterbeurkunde | 10,00 € |
Kirchenaustritt / Bescheinigung | 25,00 € / 6,00 € |
Namenserklärungen | 25,00 € |
Trauung außerhalb der Öffnungszeiten | 70,00 € |
Vaterschaftsanerkennung | gebührenfrei |
Nachfolgend haben wir für Sie noch wichtige und interessante Links über folgende Informationen zusammengestellt: