Das Bayerische Landesamt für Steuern informiert
Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und Nutzung des Grundbesitzes. Auf den Stichtag 1. Januar 2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 01. Januar 2025 festgestellt. Ändert sich nach dem Stichtag 01. Januar 2022 etwas am Grundbesitz, so sind Eigentümerinnen bzw. Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen. Welche Änderungen auf welche Art und Weise gemeldet werden müssen, erfahren Sie u.a. hier und in diesem Informationsflyer (PDF-Dokument, 517,03 KB, 15.12.2025). Ebenfalls liegt dieser Flyer im Rathaus-Foyer zur Mitnahme für Sie aus.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern

