Streik der EVG am 27.03.2023 – Ausfall aller OVF-Linien im LK Würzburg

Bitte beachten Sie die Informationen auf der Homepage der APG zum angekündigten Verkehrsstreik im Landkreis Würzburg am 27.03.2023.

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Aktuelles aus der Gemeinde: Gemeinde Kist

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Aktuelles aus der Gemeinde

Schöffenwahl 2023

Artikel vom 14.02.2023

Schöffen und Jugendschöffen gesucht - Bewerbungen möglich

Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffenwahl 2023

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Es werden Bürger/innen gesucht, die Interesse haben ein solches Amt zu übernehmen. Man kann sich als Schöffe (Erwachsenstrafrecht) oder als Jugendschöffe (Jugendstrafrecht) bewerben.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise in der nachfolgenden pdf-Datei.

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass das auf dieser Seite veröffentliche Formblatt zur Bewerbung verpflichtend ist. Sie finden die Formblätter auf dieser Seite auch unter den Überschriften Bewerbung als Schöffe und Bewerbung als Jugendschöffe.

Voraussetzungen für die Bewerbung als Schöffe

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Mindestalter: 25 Jahre und Höchstalter: 69 Jahre zum Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024
  • Wohnsitz in Kist
  • gesundheitliche Eignung
  • ausreichend Beherrschung der Deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • kein Vermögensverfall (z.B. Privatinsolvenz)

Weiterführende Informationen

Bewerbung als Schöffe

Bewerber/innen für das Amt eines Schöffen reichen Ihre Bewerbung bei der Gemeindeverwaltung ein. Bewerbungsende ist der 30.03.2023. Mit der schriftlichen Bewerbung werden Sie in die Vorschlagsliste der Gemeinde aufgenommen. Der Gemeinderat wird die Vorschlagsliste in seiner Sitzung am 03.04.2023 beraten und dabei festlegen welche Bewerber/innen an das Amtsgericht Würzburg weitergemeldet werden. Im Anschluss wird die Liste für eine Woche öffentlich ausgelegt und es können Einsprüche erhoben werden. Danach wird die Vorschlagsliste und etwaige Einsprüche dagegen an das Amtsgericht Würzburg übersandt.

Die Schöffen werden dann durch einen unabhängigen Wahlausschuss gewählt. Die gewählten Personen erhalten bis Ende Dezember 2023 eine schriftliche Benachrichtigung. Vorgeschlagene Personen, die bis Ende Dezember 2023 keine Benachrichtigung erhalten, müssen davon ausgehen, dass sie nicht gewählt wurden!

Anschrift für Einreichung der Bewerbungsunterlagen für die Schöffenwahl:

Gemeinde Kist über
Verwaltungsgemeinschaft Kist
Frau Lösel
Am Rathaus 1
97270 Kist

Bewerbung als Jugendschöffe

Bewerber/innen für das Amt eines Jugendschöffen reichen Ihre Bewerbung beim Amt für Jugend und Familie (Landratsamt Würzburg) ein. Bewerbungsende ist der 15.03.2023. Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch bis spätestens 08.03.2023 an die Gemeindeverwaltung senden. Die Gemeindeverwaltung leitet die Bewerbung in Anschluss an das Landratsamt weiter.

Die Vorschlagsliste wird in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Würzburg am 20.03.2023 beraten und dabei festlegen welche Bewerber/innen an das Amtsgericht Würzburg weitergemeldet werden. Im Anschluss wird die Liste für eine Woche öffentlich ausgelegt und es können Einsprüche erhoben werden. Danach wird die Vorschlagsliste und etwaige Einsprüche dagegen an das Amtsgericht Würzburg übersandt.

Die Jugendschöffen werden dann durch einen unabhängigen Wahlausschuss gewählt. Die gewählten Personen erhalten bis Ende Dezember 2023 eine schriftliche Benachrichtigung. Vorgeschlagene Personen, die bis Ende Dezember 2023 keine Benachrichtigung erhalten, müssen davon ausgehen, dass sie nicht gewählt wurden!

Anschrift für Einreichung der Bewerbungsunterlagen für die Jugendschöffenwahl:

Landratsamt Würzburg
Amt für Jugend und Familie FB31c
Zeppelinstr. 15
97074 Würzburg