Allgemeine Informationen
Das Standesamt in 97297 Waldbüttelbrunn ist für die Gemeinden Kist und Altertheim zuständig.
Zuständigkeiten:
- Eheschließungen
- Sterbefälle (nur bei Sterbefällen in Kist oder Altertheim)
- Geburten (nur bei Hausgeburten/Nachbeurkundungen von Geburten im Ausland)
- Vaterschaftsanerkennung / Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung
- Kirchenaustritt
- Namenserklärungen
- Ausstellung von Urkunden
Falls Sie Urkunden benötigen:
Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden können online über das Bürgerserviceportal der Gemeinde Waldbüttelbrunn (siehe nachfolgende Links) beantragt bzw. angefordert werden:
- Anforderung Geburtsurkunde
(nur wenn Geburtsort Altertheim, Oberaltertheim, Unteraltertheim, Steinbach, Kist, Eisingen, Neubrunn, Waldbrunn oder Waldbüttelbrunn!) - Anforderung Eheurkunde
(nur wenn Heirat in Altertheim, Oberaltertheim, Unteraltertheim, Steinbach, Kist, Eisingen, Neubrunn, Waldbrunn oder Waldbüttelbrunn!) - Anforderung Sterbeurkunde
(nur wenn verstorben in Altertheim, Oberaltertheim, Unteraltertheim, Steinbach, Kist, Eisingen, Neubrunn, Waldbrunn oder Waldbüttelbrunn!) - Anforderung Lebenspartnerschaftsurkunde
(nur wenn die Lebenspartnerschaft in Altertheim, Oberaltertheim, Unteraltertheim, Steinbach, Kist, Eisingen, Neubrunn, Waldbrunn oder Waldbüttelbrunn geschlossen wurde!)
Alternativ stehen Ihnen die Standesbeamten in Waldbüttelbrunn gerne zur Verfügung.
Informationen zur Übertragung des Standesamtes der Verwaltungsgemeinschaft Kist an die Gemeinde Waldbüttelbrunn
Wie bereits berichtet, hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kist beschlossen, die Aufgaben des Standesamtes an die Gemeinde Waldbüttelbrunn zu übertragen. Der Gemeinderat Waldbüttelbrunn sowie das Landratsamt Würzburg haben mittlerweile ihre Zustimmung gegeben.
Ab dem 01.04.2020 sind für alle personenstandsrechtlichen Angelegenheiten der Gemeinden Altertheim und Kist das Standesamt Waldbüttelbrunn zuständig. Dieses hat in den letzten Jahren bereits die Standesämter der Gemeinden Waldbrunn, Neubrunn und Eisingen übernommen.
Für Eheschließungen, Beurkundung von Hausgeburten sowie Sterbefälle die sich in Altertheim oder Kist ereignet haben und für alle sonstigen Angelegenheiten im Personenstandswesen (z. B. Namensänderungen, Kirchenaustritte, Vaterschaftsanerkennungen, Ausstellung von Urkunden, etc.) ist ab dem 01.04.2020 das Standesamt Waldbüttelbrunn ihr Ansprechpartner.
Bei Eheschließungen gibt es folgende Besonderheit: Die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung der Eheschließung, die frühestens 6 Monate vor der geplanten Eheschließung möglich ist, nimmt das Standesamt Waldbüttelbrunn entgegen. Die Eheschließung kann dann direkt bei diesem Standesamt erfolgen oder weiterhin in den bisherigen Örtlichkeiten in den Gemeinden Altertheim oder Kist. Die Trauung wird hier je nach Wunsch, von einen der Standesbeamten von Waldbüttelbrunn oder dem Bürgermeister bzw. den stellvertretenden Bürgermeistern durchgeführt.
Falls Sie in Altertheim oder Kist heiraten möchten, können Sie bereits jetzt einen Termin reservieren. Eine endgültige Zusage kann erst nach der erfolgten Anmeldung der Eheschließung erfolgen. Eine Terminvereinbarung ist notwendig (Frau Lösel, Telefonnummer: 09306 9062-23 oder per Mail: d.loesel(@)vgem-kist.bayern.de).
Trauzimmer und Trausaal
In der Gemeinde Kist stehen für die Eheschließung zwei Örtlichkeiten zur Verfügung. Der Sitzungssaal im Erdgeschoß des Rathauses (bis max. 35 Personen) sowie das Dorfhaus (separate Anmietung notwendig).
Die Räume werden von uns wie unten abgebildet dekoriert - können aber von Ihnen gern auch im kleinen Umfang individuell geschmückt werden (z. B. mit eigenem Blumenschmuck, Stuhlhussen, etc).
In der Gemeinde Altertheim können Trauungen im Sitzungssaal des alten Rathauses (Oberes Tor 2) oder im 1. OG des Gemeindehauses Unteraltertheim (Lindenstr. 24) erfolgen.