Überwachung des fließenden Verkehrs
Die Gemeinde Kist führt seit dem Jahr 2012 gemeinsam mit einigen umliegenden Gemeinden im Rahmen einer sogenannten Zweckvereinbarung eine Überwachung des fließenden Verkehrs durch.
An den in Absprache mit der zuständigen Polizeidienststelle festgelegten Geschwindigkeitsmessstellen werden in regelmäßigen Abständen zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten Messungen durchgeführt. Die festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen werden, je nach gemessener Geschwindigkeit, mit Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet.
Zum 01. Mai 2019 wurde die Überwachung auch auf den ruhenden Verkehr ausgeweitet. Kontrollen finden zu verschiedenen Uhrzeiten an unterschiedlichen Tagen statt. Festgestellte Verstöße werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben mit Verwarnungs- oder Bußgeldern geahndet.
Die Gemeinde Kist bittet für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger insbesondere bei Fahrten im Ortsbereich um erhöhte Vorsicht und Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und um gegenseitige Rücksichtnahme beim Parken und Halten.